- zukommen
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zu|kom|men ['ts̮u:kɔmən], kam zu, zugekommen <itr.; ist:1. sich (jmdm., einer Sache) nähern, sich (auf jmdn., etwas zu) bewegen:er kam mit schnellen Schritten auf mich zu; das Eichhörnchen kam völlig ohne Scheu auf uns zu.2. (geh.)a) (jmdm., einer Sache) zuteilwerden:ihm ist eine Erbschaft zugekommen; sie hat ihm schon öfter Geld zukommen lassen.b) übermittelt, zugestellt werden:ihr ist eine geheime Nachricht zugekommen; jmdm. eine Botschaft zukommen lassen.3.in dieser Angelegenheit kommt es ihm nicht zu, Kritik zu üben.b) (für jmdn.) aufgrund seiner Fähigkeiten o. Ä. angemessen sein:ihr kommt eine Führungsstellung zu.4. (für etwas) angemessen, zutreffend sein; (einer Sache) beizumessen sein:dieser Entscheidung kommt eine erhöhte Bedeutung zu.* * *
zu||kom|men 〈V. intr. 170; ist〉1. jmdm. \zukommen jmdm. zustehen, passend für jmdn. sein2. jmdm. etwas \zukommen lassen2.1 jmdm. etwas zustellen, zusenden, zuschicken (Brief)2.2 schenken2.3 gewähren (Vergünstigung)3. auf jmdn. \zukommen an jmdn. herankommen, jmdm. näher kommen● eine solche Frage kommt dir nicht zu; ein solches Verhalten kommt einem Außenstehenden, einem Gast nicht zu; jmdm. Geld \zukommen lassen; das Gewitter kommt gerade auf uns zu; die Kinder kamen mit ausgebreiteten Armen auf mich zu; die Arbeit, die nun auf uns zukommt 〈fig.; umg.〉 die uns bevorsteht; wir müssen die Dinge auf uns \zukommen lassen wir müssen abwarten, wie sich die D. entwickeln* * *
zu|kom|men <st. V.; ist [mhd. zuokomen = heran-, herzukommen, ahd. zuoqueman]:1. sich jmdm., einer Sache nähern:sie kam [freudestrahlend, mit schnellen Schritten] auf uns zu;Ü er ahnte nicht, was noch auf ihn z. sollte (was ihm noch bevorstand);mit der Reparatur kommen hohe Kosten auf uns zu;du musst die Sache auf dich z. lassen (warten, wie sich die Sache entwickelt);wir werden in der Angelegenheit noch auf Sie z. (werden uns zu gegebener Zeit an Sie wenden).2. (geh.)a) zuteilwerden:ihm war eine Erbschaft zugekommen;b) zugestellt, übermittelt werden:es war ihm die Nachricht zugekommen, dass …;lassen Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen z.3.a) jmdm. gebühren; sich für jmdn. gehören:ein Urteil kommt dir nicht zu;es kommt ihm nicht zu (er hat kein Recht dazu), sich hier einzumischen;b) jmdm. aufgrund seiner Eigenschaften, Fähigkeiten angemessen sein:ihr kommt eine Führungsrolle zu;c) beizumessen sein:dieser Entdeckung kommt eine große Bedeutung zu.* * *
zu|kom|men <st. V.; ist [mhd. zuokomen = heran-, herzukommen, ahd. zuoqueman]: 1. sich jmdm., einer Sache nähern: sie kam [freudestrahlend, mit schnellen Schritten] auf uns zu; da seh ich im Dunkel eine Gestalt auf uns z. (Imog, Wurliblume 276); Die Tiere werden so zahm, dass sie neugierig auf jeden Menschen zukommen (Frischmuth, Herrin 34); Ü er ahnte nicht, was noch auf ihn z. sollte (was ihm noch bevorstand); Zewe, Düsseldorfs erfahrenster Spieler, sieht schwere Zeiten auf seinen Verein z. (Kicker 82, 1981, 26); R12 ... muss entsorgt werden. Dass auf R12-Anlagenbetreiber dadurch ein immenser Kostenfaktor zukommt, ist sicher unbestritten (CCI 6, 1998, 4); du musst die Sache auf dich z. lassen (warten, wie sich die Sache entwickelt); wir werden in der Angelegenheit noch auf Sie z. (werden uns zu gegebener Zeit an Sie wenden). 2. (geh.) a) jmdm., einer Sache zuteil werden: ihm war eine Erbschaft zugekommen; Von ihm war mir ja nur Freundschaft zugekommen (entgegengebracht worden; Kantorowicz, Tagebuch I, 591); jmdm. etw. z. lassen (zuwenden, geben, schenken); unser väterlicher Freund Sami Fischer, der uns etwas Geld als Vorschuss auf ein Reisebuch z. ließ (K. Mann, Wendepunkt 179); Ich protestiere gegen die Behandlung, die man meinem Mann z. lässt (entgegenbringt; Sebastian, Krankenhaus 163); b) zugestellt, übermittelt werden: es war ihm die Nachricht zugekommen, dass ...; Die verlangten Meldungen sollen auch der Bankaufsicht z. (NZZ 23. 12. 83, 16); jmdm. eine Mitteilung, eine Botschaft z. lassen (zustellen); Lassen Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit Lichtbild z. (Saarbr. Zeitung 5./6. 6. 80, XV). 3. a) jmdm. gebühren; sich für jmdn. gehören: ein Urteil kommt dir nicht zu; das Einzige, was ihm zukommt, ist ...; Es kommt meinem Amt zu, Fragen zu stellen (R. v. Weizsäcker, Deutschland 76); es kommt ihm nicht zu (er hat kein Recht dazu), sich hier einzumischen; b) jmdm. aufgrund seiner Eigenschaften, Fähigkeiten angemessen sein: ihr kommt eine Führungsrolle zu; ... angesichts der Tatsache, dass die Befehlsgewalt dem Kapitän zukomme (NZZ 29. 4. 83, 7); Er hat wohl erkannt, dass in dieser Konstruktion dem Christentum kein Platz zukam (Thieß, Reich 325); c) beizumessen sein: dieser Entdeckung kommt eine große Bedeutung zu; Der Bau neuer Straßen, denen wirtschaftlich wachsende Bedeutung zukommt (natur 10, 1991, 90); ... und wonach überhaupt den Aussagen einer so schwer Hirnverletzten nicht der geringste Beweiswert zukomme (Mostar, Unschuldig 64).
Universal-Lexikon. 2012.